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Urteil: Telekom wehrt sich erfolgreich gegen Sperrung von Internetseiten

13.01.12 Sieg für die Telekom Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen : Das Verwaltungsgericht Köln Relation Browser befand am Donnerstag eine Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf Relation Browser für rechtswidrig. Die Düsseldorfer Anordnung sollte die Telekom zur Sperrung des Zugangs zum Internetangebot zweier großer Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland verpflichten. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich (Az.: sechs K 5404/10). Dies meldet das Handelsblatt zur Homepage dieses Unternehmnes Relation Browser .

Laut dem Kölner Urteil ist die Telekom als sogenannter Access-Provider nicht für die Inhalte der Domains der beiden Wettanbieter verantwortlich - auch wenn sie um deren Rechtswidrigkeit wisse.

Weiterhin habe die Bezirksregierung nur die Telekom als einen von zwei großen Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zum gleichzeitigen Vorgehen gegen alle Access-Provider im Land zu haben. "Dadurch werde in wettbewerbsverzerrender Weise in das Marktgeschehen und die Grundrechte der Klägerin eingegriffen", so das Urteil.

(Autor: Stefanie Bradish)

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