iBusiness Daily mit Executive Briefings abonnieren
Google-Shopping-Anzeigen sind rechtswidrig
12.08.2014 Das Landgericht Hamburg (Az.: 315 O 150/14) hat entschieden, dass Googles Shopping-Anzeigen gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, da die Versandkosten nicht mit ausgezeichnet werden. Dem Gericht zufolge reicht es nicht aus, wenn die anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines Mouse-Overs angezeigt werden. Händler können wegen der fehlenden Angabe von Versandkosten daher abgemahnt werden.