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Panoramafreiheit: EU will Foto-Nutzung stark einschränken

26.06.2015 Die EU-Kommission ist kurz davor, das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude oder Skulpturen frei zu verwenden - also die Panoramafreiheit - einzuschränken. In den meisten EU-Staaten herrscht aktuell die Panoramafreiheit, die es jedem Menschen erlaubt, Fotos oder Videos, die den öffentlichen Raum abbilden, zu verbreiten. In anderen benötigt man dafür eine Lizenz des Urhebers. Nun soll die Regel EU-weit vereinheitlicht werden - das könnte die Panoramafreiheit überall abschaffen.

 (Bild: Unsplash Pixabay)
Bild: Unsplash Pixabay
Die Mitglieder des entsprechenden Rechtsausschusses der EU haben die Forderung nach einer einheitlichen Panoramafreiheit "in ihr Gegenteil verkehrt, indem sie den restriktivsten aller Änderungsanträge zur Panoramafreiheit angenommen haben", kritisiert Europaabgeordnete und Piratenpartei zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser -Mitglied Julia Reda zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ‘Julia Reda’ in Expertenprofilen nachschlagen .

Der aktuelle Änderungsantrag fordert, "dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte". Nimmt die EU-Kommission den Vorschlag an, bedeutet das Einschnitte in vielen Bereichen: Urlaubsfotos könnten nicht mehr ohne Genehmigung in sozialen Netzwerken geteilt werden, Fotografen und Filmproduzenten müssen sich bei entsprechenden Aufnahmen von Bauwerken (auch wenn sie nur im Hintergrund zu sehen sind) eine Genehmigung einholen, auch Journalisten und Blogger wären bei der Fotoauswahl eingeschränkt.

Landkarte zur Panoramafreiheit in der EU. In den grün eingefärbsten Staaten gilt Panoramafreiheit (hellgrün: nur für Gebäude), gelb gefärbte Länder erlauben die Veröffentlichung von Abbildungen öffentlicher Werke nur zu nichtkommerziellen Zwecken. In rot unterlegten Ländern gibt es gar keine Panoramafreiheit. Nach dem Vorschlag des Rechtsausschusses würde die gesamte EU rot oder gelb werden. (Bild: Wikipedia/ King of Hearts)
Bild: Wikipedia/ King of Hearts
Bild: Wikipedia/ King of Hearts unter Creative Commons Lizenz by-sa
Landkarte zur Panoramafreiheit in der EU. In den grün eingefärbsten Staaten gilt Panoramafreiheit (hellgrün: nur für Gebäude), gelb gefärbte Länder erlauben die Veröffentlichung von Abbildungen öffentlicher Werke nur zu nichtkommerziellen Zwecken. In rot unterlegten Ländern gibt es gar keine Panoramafreiheit. Nach dem Vorschlag des Rechtsausschusses würde die gesamte EU rot oder gelb werden.


Und nicht zuletzt müssten alle entsprechenden Bilder aus Wikipedia entfernt oder die Bauwerke geschwärzt werden, wie das Onlinelexikon beklagt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Problematisch wäre auch, wenn die Einschränkung der Panoramafreiheit rückwirkend gelten würde. Dann müssten nachträglich alle entsprechenden Medien entfernt werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.

Petitionen für die Panoramafreiheit

Für den 9. Juli ist die nächste Abstimmung des Plenums des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform geplant. Dann kann die Verschärfung der Panoramafreiheit noch abgewendet werden. Einige Initiativen haben bereits Petitionen gestartet, etwa Save the Freedom of Photography! zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder ein offener Brief von Wikipedia zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , den jeder Nutzer unterschreiben kann.
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