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Richterbund fordert Bußgeld für Fake News
27.01.2017 Buße statt Strafe: Fake News könnten als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, gegen die Bußgelder verhängt werden. Auf diese Weise können krasse Falschmeldungen auch ohne Gesetzesänderung geahndet werden, schlägt der Chef des Richterbundes vor.
In die Diskussion um sogenannte Fake News hat sich der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes
, Sven Rebehn
, eingeschaltet. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Kontraste" zeigte er sich skeptisch, dass ein rasch eingebrachter Gesetzesentwurf das Problem lösen können. "Nach den Informationen, die wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun allumfassend Fake News in den Griff kriegt", sagte er dem Magazin.
Problematisch sei eine klare Definition von Fake News. Es müsse zwischen strafbaren Handlungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen oder verleumden.
Rebehn regte an, bei krassen Falschmeldungen das Ordnungsrecht zur Hilfe zu nehmen. Nach Einschätzung des Richterbundes seien Bußgeldbescheide nach Paragraf 118 wegen Belästigung der Allgemeinheit möglich - ohne gleich das Strafrecht zu strapazieren.
Problematisch sei eine klare Definition von Fake News. Es müsse zwischen strafbaren Handlungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen oder verleumden.
Rebehn regte an, bei krassen Falschmeldungen das Ordnungsrecht zur Hilfe zu nehmen. Nach Einschätzung des Richterbundes seien Bußgeldbescheide nach Paragraf 118 wegen Belästigung der Allgemeinheit möglich - ohne gleich das Strafrecht zu strapazieren.
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