Mit KI im Content Marketing vom "Hidden-" zum "Visible-Champion" werden Jetzt zum Vortrag anmelden
Erfahren Sie, wie Sie mit dem effizienten Einsatz von KI-Tools und datenbasiertem Content-Marketing Ihre Online-Sichtbarkeit und Conversion-Rates nachhaltig steigern können.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen

Richterbund fordert Bußgeld für Fake News

27.01.2017 Buße statt Strafe: Fake News könnten als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, gegen die Bußgelder verhängt werden. Auf diese Weise können krasse Falschmeldungen auch ohne Gesetzesänderung geahndet werden, schlägt der Chef des Richterbundes vor.

 (Bild: Polizei Oberbayern Süd / Screenshot: iBusiness.de)
Bild: Polizei Oberbayern Süd / Screenshot: iBusiness.de
In die Diskussion um sogenannte Fake News hat sich der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , Sven Rebehn ‘Sven Rebehn’ in Expertenprofilen nachschlagen , eingeschaltet. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Kontraste" zeigte er sich skeptisch, dass ein rasch eingebrachter Gesetzesentwurf das Problem lösen können. "Nach den Informationen, die wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun allumfassend Fake News in den Griff kriegt", sagte er dem Magazin.

Problematisch sei eine klare Definition von Fake News. Es müsse zwischen strafbaren Handlungen und Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen oder verleumden.

Rebehn regte an, bei krassen Falschmeldungen das Ordnungsrecht zur Hilfe zu nehmen. Nach Einschätzung des Richterbundes seien Bußgeldbescheide nach Paragraf 118 wegen Belästigung der Allgemeinheit möglich - ohne gleich das Strafrecht zu strapazieren.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Experten-Profile Genannte Personen: