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Internet-Verbände kritisieren Löschpflicht für Hass-Kommentare

15.03.2017 Der von Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) vorgestellte Gesetzesentwurf zum Umgang mit Haßkommentaren im Internet ist auf Kritik von Digitalverbänden gestoßen. Sie bemängeln zu kurze Löschfristen und eine Abwälzung von Aufgaben der Justiz an Unternehmen.

 (Bild: Kalispera Dell)
Bild: Kalispera Dell
Bild: Kalispera Dell unter Creative Commons Lizenz by
Die Digitalverbände Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Eco zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser kritisieren in unabhängig voneinander veröffentlichten Presseerklärungen die Regelungsvorschläge des Justizministeriums zum Umgang mit Haßkommentaren im Netz.

Der von Justizminister Heiko Maas (SPD) eingebrachte Gesetzesentwurf sieht feste Fristen für die Löschung von sogenannten Haßkommentaren vor. In einfach zu erkenndenen Fällen sollen 24 Stunden genügen. In schwierigen Fällen sieben Tage. Die Strafen bei Zuwiderhandlung bewegen sich bei bei bis zu 5 Millionen Euro für die verantwortlichen Manager und bis zu 50 Millionen Euro für das Unternehmen.

Hohes Gut der Meinungsfreiheit

Die beiden Verbände kritisieren, dass die Verantwortung für die Prüfung der Beiträge auf die Unternehmen abgewälzt wird. Damit wird eine Aufgabe der Justiz an private Unternehmen verlagert, die zudem in sehr kurzen Fristen reagieren soll. "Wir bewegen uns in einem sehr sensiblen Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen," erklärt Oliver Süme ‘Oliver Süme’ in Expertenprofilen nachschlagen , Eco-Vorstand Politik & Recht. "Jede Entscheidung über das Löschen fraglicher Inhalte muss sich in erster Linie am Grundsatz juristisch gründlicher Prüfung orientieren."

Er verweist zudem auf die Erfahrung des Verbands mit ähnlichen Aufgaben: "Unsere Erfahrungen der Eco-Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten aus über 15 Jahren zeigen deutlich, dass 24 Stunden zur Einordnung juristischer Grenzfälle häufig ganz einfach nicht ausreichen, da die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind." so Süme. "Sollte dieses gesetzliche Zeitfenster kommen, haben wir bald eine wahllose Löschkultur im Internet, weil Unternehmen dann nicht mehr gründlich prüfen, sondern im Zweifel Inhalte schnell löschen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Exorbitant hohe Bußgelder befördern den Druck zu Löschen zusätzlich."


Knappe Fristen und hohe Strafen verführen zu Löschwut

In eine ähnliche Kerbe schlägt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder ‘Bernhard Rohleder’ in Expertenprofilen nachschlagen . Auch wenn der Verband "ausdrücklich dafür eintiritt, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bestmöglich bekämpft werden", kritisiert der Verband die Aufgabenverteilung zwischen Behörden, Gerichten und privatwirtschaftlichen Unternehmen. "Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entledigt sich das BMJV aber seiner originären Pflicht und verlagert die entsprechenden staatlichen Aufgaben bei der Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts auf privatwirtschaftliche Unternehmen, so Rholeder. "Angesichts der vielen Unbestimmtheiten des Gesetzesvorschlags, unrealistisch kurzer Fristen und der hohen Bußgelder wird dies dazu führen, dass Plattformbetreiber Inhalte im Zweifelsfall eher löschen werden. Folge des Gesetzesentwurfes wäre eine Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird."
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