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Bundeskartellamt kassiert im Datenstreit Niederlage gegen Facebook

27.08.2019 Das Bundeskartellamt ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, Facebook daran zu hindern, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.

 (Bild: Bild: Bahram7 / Fotolia.com)
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Das Bundeskartellamt hatte im Februar entschieden zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , dass der Facebook-Konzern seine Marktmacht missbrauche, wenn er Nutzerdaten auch über die Tochterfirmen Whatsapp zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Instagram zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser sowie über fremde Webseiten sammele und zu einem Profil zusammenfüge. Facebook dürfe das nicht ohne explizite Zustimmung der Kunden, verfügte das Kartellamt und forderte das soziale Netzwerk auf, die Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern. Falls dies nicht geschähe drohten Zwangsgelder. Facebook legte gegen die Anordnungen Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein - und bekam laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser nun recht.

Die Anordnungen seien "möglicherweise rechtswidrig" und deshalb "einstweilen außer Vollzug", teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser am Montag mit. Facebook muss die Entscheidung des Bundeskartellamts deshalb zunächst nicht umsetzen. Der Streit wird nun zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .
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