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EU will Online-Urheberrecht nach dem Ursprungslandprinzip
ROM II-Verordnung bringt Erleichterung für Online-Publisher.
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Nehmen wir nur die deutlichen Unterschiede im Presserecht Frankreichs und Deutschlands, etwa im Bereich von Foto-Veröfffentlichungen. Da sind die französischen Kollegen wahrlich nicht zu beneiden! Oder stellen wir uns vor, die Türkei würde der EU beitreten ...