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VUD: Jugendbehörden wollen Computerspiele zensieren

13.04.1999 - Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) haben die am 10.06.97 zwischen VUD und OLJB geschlossene Vereinbarung zur Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen bei interaktiven Medien mit Wirkung zum 30.04.99 gekündigt. Der Grund: Die Jugendbehörden wollen die Aktion nun selber in die Hand nehmen und beanspruchen für sich selbst für Multimedia-Software eine Vorlagepflicht und Kennzeichungszuständigkeit.
Diese Vereinbarung wurde zwischen OLJB und VUD im Interesse eines einheitlichen und gemeinsamen Vorgehens geschlossen. Durch die entsprechenden Kennzeichnungen, USK-Sticker (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) für interaktive Medien bzw. FSK-Sticker (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) für Filme, sollte ein umfassender Jugendschutz bei den vom Handel vertriebenen Medienprodukten gewährleistet werden.

Kern der Vereinbarung war, daß die USK vor der Einleitung ihrer gutachterlichen Tätigkeit prüft, ob das eingereichte Produkt ein "vergleichbarer Bildträger" im Sinne des §7 JÖSchG

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