(Bild: geralt/ Pixabay)
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Urteil: Schon eine E-Mail ist zuviel. Selbst im B2B.

05.09.2024 - Für seine Shopify-Veranstaltung wollte ein Unternehmen Sponsoren per E-Mail anwerben. Einer Klage dagegen gab jetzt das OLG Dresden in zweiter Instanz recht.

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