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Nicht nur im E-Commerce wichtig: Das Herkunftslandprinzip
Für international agierende Diensteanbieter setzt inzwischen § 4 der TDG den Artikel 3 der E-Commerce-Richtlinie über das sogenannte Herkunftslandprinzip in deutsches Recht um. Nach diesen Richtlinienbestimmungen müssen die Diensteanbieter grundsätzlich allein die innerstaatlichen Vorschriften des Mitgliedstaates beachten, in dem sie niedergelassen sind.
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