Für: Max Mustermann
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Verpackungsgesetz:
Das sollten Sie jetzt unbedingt beachten!


Sehr geehrter Herr Mustermann,

nahezu jeder Online-Händler, der Ware in Versandverpackungen an private Haushalte oder gleichgestellte Anfallstellen versendet, unterliegt den Pflichten des Verpackungsgesetz.
Besonders zum Jahreswechsel gilt es einiges zu beachten: Bis zu vier wichtige Meldungen müssen Sie jetzt einreichen. Besonders wichtig ist die Jahresabschlussmeldung an das jeweils genutzte duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (via LUCID).
Werden die Meldungen nicht getätigt, drohen hohe Bußgelder.

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