Kennen Sie die neue Versandhandelsregelung
für die Schweiz?
Versenden Sie mehr als 1'500 Pakete im
Jahr in die Schweiz?
Generieren Sie damit mehr als 100'000
Schweizer Franken Umsatz pro Jahr?
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Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat mit der
Teilrevision des Schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes die Forderung
umgesetzt, die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichzustellen.
Ab dem 01.01.2019 ist die Versandhandelsregelung als neue
Rechtsgrundlage in Kraft getreten. Wenn ein ausländischer Versandhändler im
Jahr mehr als CHF 100'000 Umsatz mit Kleinsendungen in der Schweiz erzielt,
gelten die Lieferungen aus dem Ausland in die Schweiz als
Inlandlieferungen.
Der ausländische Versandhändler wird in der Folge in der
Schweiz steuerpflichtig und muss sich im Schweizer MWST-Register eintragen
lassen. Die Umsatzgrenze errechnet sich aus den von den Käufern in der Schweiz
an den Versandhändler im Ausland bezahlten Entgelten. Die Umsatzzahlen von 2018
werden als Massstab für das Kalenderjahr 2019 herangezogen.
Sobald der ausländische Versandhändler im Schweizer
MWST-Register eingetragen ist, gelten nicht nur die Kleinsendungen als
Inlandlieferungen, sondern auch alle weiteren Sendungen, bei denen der
Einfuhrsteuerbetrag mehr als CHF 5 beträgt. Im Endergebnis bedeutet dies, dass
alle Sendungen in die Schweiz ab dem 01.01.2019 der Schweizer Mehrwertsteuer
unterliegen.
Rhenus Logistics AG bietet eine optimale
gesamtlogistische Transport- und Verzollungslösung an:
- Abholung ab dem Versandzentrum in der EU und Überfuhr in die Schweiz mit
konsolidierten Transporten und Verzollungen
- Schweizer Einfuhrverzollung mit Tages-Sammelverzollung der konsolidierten
Sendungen
- Fiskalvertretung (Steuerstellvertretung) durch Rhenus
- Paketdistribution in der Schweiz
- Reverse-Logistik; Dank eigener Softwarelösung übernimmt Rhenus die
komplette Retourenabwicklung, inkl. Zoll- und MWST-Rückerstattungen
- Überfuhr der gesammelten Retouren an dem Versandzentrum n der EU
Vorteile im Überblick:
- Die 100'000er Umsatz-Marke muss innerhalb des Jahres nicht überwacht
werden
- Die Schweizer Kundschaft kann wie ein inländischer Versandhändler
beliefert
werden
- Belastung der Schweizer MWST auf den Kundenrechnungen
- Kein Kostenrisiko, da der Versandhändler vorsteuerabzugsberechtigt ist
- Der Schweizer Kunde ist nicht mit zusätzlichen Verzollungsgebühren, inkl.
Zollabgaben konfrontiert
- Optimierte Kosten durch konsolidierte Verzollung/Retourenmanagement
- Zukunftssichere Logistiklösung, auch bei steigenden Verkaufs- und
Umsatzmengen
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