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iBusiness AGB-Leitfaden - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturen, Dienstleister und Freiberufler
Der neue 'iBusiness AGB-Leitfaden' gibt Hilfestellungen, eigene AGB passend und rechtssicher zu entwerfen, fremde AGB zu verstehen und in ihrer Tragweite einschätzen zu können. Übersichtlich und gut verständlich erklärt und kommentiert der auf Internetrecht spezialisierte Anwalt Arne Trautmann die Rechtslage und Hintergründe.
Für wen der iBusiness AGB-Leitfaden geeignet ist:
- Geschäftsführer von Agenturen
- Freiberufler
- Unternehmensgründer im Medien- und Kreativbereich
- Einkäufer von Kreativdienstleistungen, die die AGBs ihrer Partner verstehen wollen
Oft lohnt es nicht, für ein eher kleineres Vorhaben einen Vertrag komplett zu verhandeln und vom rechtlichen Berater einen entsprechenden Text entwerfen zu lassen. Und selbst wenn ein Projekt eine sehr individuelle Vereinbarung der Parteien erfordert ist es meist nicht notwendig, jede Detailregelung zu Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt neu aufzusetzen. Dann bilden Allgemeine Geschäftsbedingungen die rechtliche Vertragsgrundlage. Die rechtlichen Anforderungen an die AGBs sind aber sehr hoch. Wird ihnen ein Klauselwerk nicht gerecht, so droht dessen Unwirksamkeit, Streit mit dem Vertragspartner und sogar eine Abmahnung.
Was der 'iBusiness AGB-Leitfaden' leistet:
- Er klärt grundlegenden Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Er hilft grundlegende Fehler bei Erstellung und Aufbau des Klauselwerkes zu vermeiden
- er erklärt, nach welchen Maßstäben Aufbau und Inhalt von AGBs überprüft werden und
- wie man AGB wirksam zur vertraglichen Grundlage der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden macht.
- Er macht konkrete Vorschläge für AGB-Klauseln. Die Klauseln sind dabei mit ausführlichen Erläuterungen versehen. Darin finden sich Stellungnahmen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründen der Formulierung ebenso wie weiterführende Angaben zu den Rechtsfolgen der Verwendung.
Autor und Anwalt Arne Trautmann arbeitet in den Tätigkeitsschwerpunkten IT-Recht, Urheber- und Verlagsrecht und gewerblicher Rechtsschutz sowie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
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