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E-Commerce: Die Mehrheit der Händler wird abgemahnt

08.01.2014 Der Großteil der deutschen Onlinehändler ist von Abmahnungen betroffen: Konkret erhielten 2013 rund drei von fünf Händlern (59,73 Prozent) mindestens eine Abmahnung - jeder Zehnte (11 Prozent) wurde sogar dreimal oder häufiger abgemahnt.

Im Jahresvergleich zeigt sich, dass für drei von vier Händlern die Zahl der erhaltenen Abmahnungen gleich geblieben (35 Prozent) oder sogar gestiegen (40 Prozent) ist. Nur jeder vierte Händler wurde seltener abgemahnt als im Jahr 2012.

Etwa die Hälfte der Befragten (53 Prozent) gab an, wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt worden zu sein. Jeder siebte Händler wurde wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt, beinahe genauso oft wurden Verletzungen des Urheberrechts rechtlich belangt.

Die meisten Onlinehändler reagierten auf die Abmahnungen defensiv und versuchten, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden: Etwa zwei von drei der Abgemahnten (62 Prozent) unterzeichneten die Unterlassungserklärung, jeder Dritte (36 Prozent) zahlte die geforderte Summe. Zudem wurde in jedem dritten Fall (33 Prozent) ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. Nur jeder siebte Abmahnfall (15 Prozent) führte zu einem Gerichtsverfahren - und in ebenso vielen Fällen wurde gar nicht auf die Abmahnung reagiert.

Die Zahlen stammen aus einer Umfrage, die der Onlinehandelsverband Händlerbund zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser durchführte. Für die Studie zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat er im November und Dezember vergangenen Jahres 534 Online-Händler befragt.
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