Social Media in der B2B Kommunikation: Kommunikation wird globaler – KI im B2B angekommen Anmelden und live dabei sein
Die aktuelle B2B Social Media Langzeitstudie 2024/2025 zeigt Ihnen aktuelle Trends der B2B-Kommunikation, der verstärkte Einsatz von KI und deren Auswirkungen auf Strategie, Content und Rollenbilder.
Anmelden und live dabei sein
AI in Action: Die smarte Customer Journey mit Genesys Cloud Anmelden und live dabei sein
Erleben Sie eine End-to-End Customer Journey in Genesys Cloud - vom ersten Kundenkontakt bis hin zur Analyse und Bewertung. Der Vortrag zeigt live, wie AI den Kundenservice revolutioniert.
Anmelden und live dabei sein

Urteil: Perlentaucher setzt sich gegen FAZ und Süddeutsche durch

02.11.2011 Nun ist es amtlich: Bei der Übernahme von Auszügen fremder Texte im Internet lässt sich die rechtliche Zulässigkeit nur im Einzelfall bewerten - so die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Damit hat das Gericht in dem seit fünf Jahren andauernden Rechtsstreit um das Geschäftsmodell des Online-Kulturmagazins Perlentaucher.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen , welches Buchkritiken aus Zeitungen zusammenfasst, beendet und dessen Betreibern weitgehend recht gegeben.

Entgegen früherer Urteile befand das OLG im Berufungsverfahren jedoch, "dass tatsächlich bestimmte Perlentaucher-Kritiken, die im Dezember 2004 erschienen waren und von den Klägerinnen konkret benannt werden, ihr Urheberrecht verletzten". In zwei Fällen aus dem Dezember 2004 habe Perlentaucher das Urheberrecht von FAZ und Süddeutsche verletzt, weil der Dienst besonders prägende und ausdrucksstarke Passage aus Rezensionen übernommen habe. Zulässig sei aber eine freie Bearbeitung von Originaltexten (Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06).

FAZ zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Süddeutsche zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wollten durch die Gerichte unterbinden lassen, dass der Perlentaucher ihre Buchkritiken resümiert und diese Resümees an Internetbuchhändler weiter vertreibt. Beide Zeitungen hatten gegen die Verbreitung der Perlentaucher-Notizen durch Internet-Buchhändler geklagt und sich dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: