Mit KI im Content Marketing vom "Hidden-" zum "Visible-Champion" werden Jetzt zum Vortrag anmelden
Erfahren Sie, wie Sie mit dem effizienten Einsatz von KI-Tools und datenbasiertem Content-Marketing Ihre Online-Sichtbarkeit und Conversion-Rates nachhaltig steigern können.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen

Grenzüberschreitender Handel: BEVH kritisiert EU-Entscheidung scharf

23.11.2017 Die Geoblocking-Verordnung wird den Binnenhandel eher behindern als fördern und entreißt Händlern das Recht, ihre Zielmärkte selbst auszuwählen, meint der BEVH.

Christoph Wenk-Fischer, BEVH: 'EU entreißt das Recht auf Privatautonomie.' (Bild: bevh)
Bild: bevh
Christoph Wenk-Fischer, BEVH: 'EU entreißt das Recht auf Privatautonomie.'
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (BEVH) kritisiert die EU-Verordnung zum sogenannten Geoblocking scharf, die voraussichtlich ab Ende 2018 Online-Händler dazu verpflichtet, Waren grundsätzlich auch allen EU-Ausländern anbieten zu müssen, selbst wenn der Shop gar nicht ins Ausland liefert (iBusiness berichtete Relation Browser ).

Der Verband sieht damit die unternehmerische Privatautonomie vor dem Aus. "Mit ihrer sogenannten Geoblocking-Verordnung entreißt die EU Online- und Versandhändlern in Zukunft das Recht, ihre Zielmärkte anhand sachlicher Kriterien auswählen zu können", heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Bereits der Begriff des 'Geoblocking' sei falsch gewählt und irreführend. "Die heute über den gesamten Distanzhandel hinweg geübte Praxis, nicht in sämtliche Mitgliedstaaten zu verkaufen und zu liefern, erfolgt gerade nicht aus Gründen der Diskriminierung", kritisiert Christoph Wenk-Fischer ‘Christoph Wenk-Fischer’ in Expertenprofilen nachschlagen , Hauptgeschäftsführer des BEVH. Gründe hierfür sind die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den Rechtsrahmen der Mitgliedstaaten aber auch sachliche Erwägungen wie die Anforderungen an Logistik oder Kundenservice.

Das vom europäischen Gesetzgeber erkannte Diskriminierungspotential werde nun durch eine weitreichenden Aushebelung der Vertragsabschlussfreiheit ersetzt. "Dabei kann nicht ernsthaft geglaubt werden, dass über die Einführung einer Kontrahierungspflicht die Anbietervielfalt auf dem Binnenmarkt wachsen wird. Erleben werden wir nichts Anderes als das Gegenteil", meint der Verband.

Ob die Verordnung allerdings überhaupt zu ungewollten Massenbestellungen aus dem Ausland führen wird, ist noch gar nicht ausgemacht. Denn die EU schreibt zwar vor, dass ein Kaufvertrag geschlossen nicht aber, dass auch ins Ausland geliefert werden muss. Im Zweifel muss sich ein EU-Bürger die Ware also selbst abholen oder an eine Zwischenadresse liefern lassen. Praktisch betrachtet ist dieses Vorgehen auch heute schon jederzeit möglich.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema:
Relation Browser Tags/Schlagwörter und Unternehmen: