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Urteil: Facebook-Nutzungsbedingungen in Teilen unzulässig

13.02.2018 - Das Landgericht Berlin zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat Teile der Facebook-Nutzungsbestimmungen und einige Datenschutzvoreinstellungen für unwirksam beziehungsweise unzulässig erklärt. Betroffen ist unter anderem der sogenannte Klarnamenzwang. Geklagt hatte die Verbaucherzentrale Bundesverbands zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (VZBV) vor dem Landgericht Berlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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