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Rechtsgutachten: Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig
22.02.13 Das geplante Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig: Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der eco -Verband der deutschen Internetwirtschaft
gemeinsam mit Google
in Auftrag gegeben hat.
Das Gutachten steht ab 12 Uhr hier zur Verfügung
.
(Autor: Susan Rönisch)
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