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Urteil: Gesponserte Pressetexte müssen mit "Anzeige" gekennzeichnet werden

10.02.2014 Der Hinweis "sponsored by" reicht nicht aus: Presseunternehmen müssen einen von einem Unternehmen bezahlten redaktionellen Beitrag in einer Zeitung deutlich mit dem Begriff "Anzeige" kennzeichnen. Dies entschied der Bundesgerichtshofs zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser in einem Urteil vom 6. Februar 2014 (I ZR 2/11 ­ GOOD NEWS II)-

Zur Begründung sagte der BGH: Das strikte Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen wird verletzt, wenn der präzise Begriff der "Anzeige" vermieden und stattdessen ein unscharfer Begriff gewählt wird. Die Kennzeichnung der Beiträge mit den Wörtern "sponsored by" reicht daher zur Verdeutlichung des Anzeigencharakters der Veröffentlichungen nicht aus.
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