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Sex-Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet

19.04.2012 Kauft ein Verbraucher online eine Dienstleistung hat er gegenüber dem Vermittlungsportal kein Widerrufsrecht. Dies entschied das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 50 C 6193/11). In dem pikanten Fall ging es um einen Sex suchenden Anwalt, zwei Dominas und 13 Euro Vermittlungsprovision.

Natürlich hätte der Jurist die beiden Anfang 20-Jährigen Dominas nicht treffen müssen; selbst für seine 86 Euro Höchstgebot sollte der Frankfurter nicht aufkommen. Es ging ausschließlich um knapp 13 Euro Verkaufsprovision. Diese sollte er, wie es die AGBs des Sex-Vermittlungsportals gesext zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser vorsehen, an Stelle der beiden Dominas zahlen, da die Online-Auktion seinetwegen nicht realisiert wurde.

Das Gericht am 7. März entschied nicht nur, dass es kein Widerrufsrecht gemäß § 312 B Abs. 3 Nr. 6 BGB gebe, sondern auch, dass es sich bei der Verkaufsprovision laut § 307 BGB sowie § 309 Nr. 5 und 6 BGB um keine Vertragsstrafe oder pauschalierten Schadensersatz handele. Vielmehr seien es tatsächlich entstandene Vertragskosten. Diese neuen, gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf sämtliche Freizeitgestaltungen, die im Internet gekauft werden und "zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen" sind.
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