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42 Prozent der Unternehmen verzichten auf Sicherheitsregeln für mobile Geräte

03.08.12 Viele Unternehmen haben keine speziell angepassten Sicherheitsvorkehrungen für mobile Geräte wie Smartphones und Laptops. Das zeigt die Studie "Vertrauen und Sicherheit im Netz" des Hightech-Verbands Bitkom zur Homepage dieses Unternehmnes Relation Browser . Danach verzichten 42 Prozent der befragten Unternehmen auf notwendige Sicherheitsregeln für Mobilgeräte.

Denn viele Smartphones und Tablet-Computer enthalten wichtige Unternehmensdaten für die zudem eine datenschutzrechtliche Verantwortung besteht, etwa Adressen von Kunden und Mitarbeitern. Dementsprechend wichtig sind Sicherheitsvorkehrungen für mobile Geräte. Wer die Daten nur unzureichend oder gar nicht geschützt, macht sich eventuell sogar strafbar.

Vor allem kleine und mittelständische Betriebe lassen mobile Geräte bei Sicherheitsfragen oft außen vor. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten hat rund jedes zweite (47 Prozent) keine entsprechenden Regeln. Bei Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten sind es hingegen nur 12 Prozent.

Ein Sicherheitskonzept sollte für die Nutzung von Smartphones und Tablet-Computern klare Regeln aufstellen, so der Bitkom. Eine Gerätesperre, etwa per PIN, verhindert beispielsweise, dass Diebe problemlos auf die Daten des Smartphones zugreifen können. Zudem erhöht die Verschlüsselung der gespeicherten Daten die Sicherheit. Drahtlose Schnittstellen wie WLAN oder Bluetooth sollten nur dann eingeschaltet werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Der Austausch von Daten mit dem Unternehmensnetzwerk sollte nur über verschlüsselte Verbindungen, etwa Virtual Private Networks (VPN), erfolgen. Zudem ist es ratsam, ein zentrales Management der mobilen Geräte einzurichten, über das gestohlene oder verloren gegangene Geräte aus der Ferne gesperrt und wichtige Daten gelöscht werden können. Sicherheitsregeln zum Umgang mit Smartphones und Tablet-Computern sollten auch die private Nutzung der Geräte regeln, etwa ob den Mitarbeitern das Installieren von Apps erlaubt ist.

(Autor: Markus Howest)

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Firmen und Sites: bitkom.de
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