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Weitergehende Informationsregelungen im Fernabsatz
Die umfangreichen Regelungen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes sind jetzt in den §§ 312 b ff. geregelt. Das Widerrufsrecht und das Rückgaberecht finden sich in § 355 bzw. § 356 BGB. Die Unterrichtungspflichten (vormals § 2 Fernabsatzgesetz) sind jetzt in § 312 c BGB geregelt. Hier geht es wieder um Informationspflichten über die Identität des Anbieters, seine Anschrift, die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Mindestlaufzeit von Verträgen, Preise einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, Liefer- und Versandkosten, Einzelheiten im Hinblick auf die Zahlung und die Lieferung oder Erfüllung und natürlich auch um die Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht.
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