Umsetzung in die Praxis

08.02.2002 -

Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen abrufbar sein. Hier geht es um Verbrauchertransparenz. Der genügen Sie nicht, wenn diese Bedingungen im HTML-Dschungel versteckt sind. Der sicherste Platz ist (neben der Hauptnavigationsleiste) das Erscheinen beim Bestellvorgang.
Zu den AGB gehören alle Regelungen, die allgemein Geltung für die Kunden haben sollen. Das OLG Frankfurt verlangt z. B. auch die Belehrung über das Widerrufsrecht im Fernabsatz im Bereich der Bestellung (Link soll nicht ausreichen!). Dort, wo sie die AGB insgesamt abbilden, müssen Sie auch eine Speicherfunktion vorsehen. Per Java-Button geht dies leicht. Hier müssen Sie aber darauf hinweisen, dass Java im Browser eingeschaltet sein muss. Verweisen Sie ansonsten auf die Speicherfunktion im Browser. Eine zusätzliche Druckausgabe ist im Sinne des Gesetzgebers. Allein reicht sie aber nicht aus,

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