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Razzia und Verhaftungen bei Unister

12.12.2012 Die Zentrale und weitere Objekte des Leipziger Internet-Unternehmens Unister, das Onlineportale wie Ab-in-den-Urlaub.de  , Fluege.de   und Partnersuche.de/   betreibt, sind gestern bei einer Razzia von Ermittlern des Landeskriminalamtes Sachsen   durchsucht worden. Zwei leitende Manager wurden verhaftet.

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, illegale Versicherungsgeschäfte und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe betrieben zu haben. Das geht aus verschiednen Medienberichten hervor. Wie der MDR berichtet  , geht es um einen Steuerschaden von rund einer Millionen Euro.

Unister wird laut dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, Wolfgang Klein vorgeworfen, seinen Reisekunden Versicherungen verkauft zu haben, für die das Unternehmen keine Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen   hatte. Das heißt, hinter den Policen stand keine Versicherungsgesellschaft, sondern Unister selber. Außerdem seien für die abgeschlossenen Versicherungen keine Versicherungssteuer, sondern lediglich Umsatzsteuer gezahlt worden. Die Versicherungssteuer beträgt für die fraglichen Leistungen ebenfalls 19 Prozent, ist aber im Gegensatz zu Umsatzsteuer beispielsweise nicht mit Vorsteuer (an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer) verrechenbar.

Von offizieller Seite gab es bisher noch keine Namensnennung, wer die beiden verhafteten Top-Managern sind. Die Leipziger Volkszeitung   berichtet allerdings, dass Unister-Geschäftsführer Thomas Wagner einer der beiden Verhafteten sei.

In einer Stellungnahme gibt Unister den Vorwurf indirekt zu: "Je nachdem, ob man unser Produkt als Nebenleistung zur Reisevermittlung oder als Versicherung wertet, resultieren daraus unterschiedliche steuerliche Folgen. Unister steht schon seit geraumer Zeit zu dieser Frage in Kontakt mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)." Allerdings hält der Onlinebetreiber das Vorgehen der Untersuchungsbehörden für "unverhältnismäßig", da der zugrunde liegende Sachverhalt "schon im Jahr 2011 gegenüber den Behörden kommuniziert wurde und die Rechtsfrage nach wie vor ungeklärt ist."
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