Webinar: KI jenseits des Hypes erfolgreich nutzen Jetzt kostenfrei anmelden!
Am 02.10.2025, 11 Uhr, erfahren Sie im Webinar „SAIBIT: AI beyond the hype“, wie KI-Projekte wirtschaftlich, sicher und skalierbar umgesetzt werden. Praxisnahe Use-Cases und Tools zeigen, wie Unternehmen echten Mehrwert erzielen.
Jetzt kostenfrei anmelden!
App-Studie 2025: Alle Daten für Ihre Auswertung Kompletten Datensatz bestellen
Sie erhalten die komplette Studie 'Shopping-Apps 2025' inklusive der Umfragedaten als XLS-Datei. 37.000 Einzelauswertungen, 23 demographische Parametern der Nutzung von 65 Shopping-Apps aus zehn Branchen mit jeweils acht Detailauswertungen sowie zusätzlich den Zugriff auf elf Auswertungsanalysen mit 28 Charts.
Kompletten Datensatz bestellen

E-Mail-Marketing: OLG München erklärt Double-Opt-In für unzulässig

21.11.2012 Das OLG München hat in einem umstrittenen Urteil (Az. 29 U 1682/12)   entschieden, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.

dr. Martin Schirmbacher
Laut Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher ist dieses Urteil, "wenn dies so stehen bleibt, eine Katastrophe für das E-Mail-Marketing."
Schirmbacher führt in seinem Blog aus   die Hintergründe aus: Bei Werbe-E-Mails muss ausdrücklich die Einwilligung des Empfängers vorliegen. Weil der E-Mail-Marketeer beweisen muss, dass sich gerade der Inhaber der E-Mail-Adresse mit dem Empfang der Werbung einverstanden erklärt hat, hat sich das Double-Opt-in-Verfahren etabliert. Hierbei trägt der spätere Empfänger seine E-Mail-Adresse in der Regel auf der Website des Versenders ein. Sodann wird an die eingegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail gesandt. Nur wenn der Empfänger auf diese E-Mail noch einmal reagiert (etwa einen entsprechenden Bestätigungs-Link anklickt), wird die fragliche E-Mail-Adresse tatsächlich in den Verteiler aufgenommen.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Bestätigungs-E-Mail als solche tatsächlich erkennbar ist und in dieser E-Mail keine Werbung für das Unternehmen enthalten ist.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: