Mit KI im Content Marketing vom "Hidden-" zum "Visible-Champion" werden Jetzt zum Vortrag anmelden
Erfahren Sie, wie Sie mit dem effizienten Einsatz von KI-Tools und datenbasiertem Content-Marketing Ihre Online-Sichtbarkeit und Conversion-Rates nachhaltig steigern können.
Jetzt zum Vortrag anmelden
Expert Talk: "Verzahnung von Marketing und Vertrieb hat riesigen Effekt" Video-Podcast ansehen
"Effizienz" ist 2024 zu einem der wichtigsten Stichworte erfolgreicher Unternehmen geworden. Das gilt insbesondere für die Zusammenarbeit von Marketing und Vertrieb - die Budgets sind schließlich überall knapper geworden. Wie sich Unternehmen richtig aufstellen, damit die Umsätze flutschen, erklärt HubSpot-Managerin Josephine Wick Frona im iBusiness Expert Talk.Video-Podcast ansehen

E-Mail-Marketing: OLG München erklärt Double-Opt-In für unzulässig

21.11.2012 Das OLG München hat in einem umstrittenen Urteil (Az. 29 U 1682/12) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser entschieden, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn kein Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung geführt werden kann.

dr. Martin Schirmbacher
Laut Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher ‘Dr. Martin Schirmbacher’ in Expertenprofilen nachschlagen ist dieses Urteil, "wenn dies so stehen bleibt, eine Katastrophe für das E-Mail-Marketing."
Schirmbacher führt in seinem Blog aus zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser die Hintergründe aus: Bei Werbe-E-Mails muss ausdrücklich die Einwilligung des Empfängers vorliegen. Weil der E-Mail-Marketeer beweisen muss, dass sich gerade der Inhaber der E-Mail-Adresse mit dem Empfang der Werbung einverstanden erklärt hat, hat sich das Double-Opt-in-Verfahren etabliert. Hierbei trägt der spätere Empfänger seine E-Mail-Adresse in der Regel auf der Website des Versenders ein. Sodann wird an die eingegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail gesandt. Nur wenn der Empfänger auf diese E-Mail noch einmal reagiert (etwa einen entsprechenden Bestätigungs-Link anklickt), wird die fragliche E-Mail-Adresse tatsächlich in den Verteiler aufgenommen.

Dabei ist Sorge zu tragen, dass die Bestätigungs-E-Mail als solche tatsächlich erkennbar ist und in dieser E-Mail keine Werbung für das Unternehmen enthalten ist.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: