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Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Buch.de-Gutscheine

21.12.2011 Das Landgericht Berlin zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat entschieden, dass der Online-Buchhändler Buch.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Gutscheine nicht auf preisgebundene Bücher anrechnen darf. Damit bejaht das Gericht eine lückenlose Preisbindung. Das Gerichtsverfahren war vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und dem Berliner Buchhändler René Kohl ‘René Kohl’ in Expertenprofilen nachschlagen initiiert worden, nachdem bekannt wurde, dass Buch.de eine Vielzahl von Gutscheinen über fünf oder zehn Euro zum Weihnachtsgeschäft gestreut oder über Dritte (Firmen zalando oder Click and Buy) versandt hatte.

Zur Begründung heißt es, dass, wenn auch ein Dritter nach Einlösung des Gutscheins die Preisdifferenz bezahlt, liege ein Verstoß gegen die Preisbindung vor. Denn hierdurch werde ein Preiswettbewerb eröffnet, den das Gesetz gerade verhindern solle.
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