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Rundfunk-Kommission geht gegen Livestreamer vor

30.03.2017 Youtuber und Vlogger, die noch nicht wissen, was die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten ist, werden es bald herausfinden - wenn sie einen Live Stream auf einer Videoplattform betreiben. Die Kommission geht gegen Angebote vor, die Rundfunkcharakter haben - die benötigen eine an starke, das Angebot auch einschränkende Auflagen gebundene Lizenz oder es setzt Ärger.

'Hurra, deutsche Behörden nehmen nicht 100%ig nach den Buchstaben des Staatsvertrages abgewickelte Kanäle vom Netz! Recht und Ordnung läuft bei euch!' (Bild: Startup Stock Photos)
Bild: Startup Stock Photos
Bild: Startup Stock Photos unter Creative Commons Lizenz by
'Hurra, deutsche Behörden nehmen nicht 100%ig nach den Buchstaben des Staatsvertrages abgewickelte Kanäle vom Netz! Recht und Ordnung läuft bei euch!'
Konkret hat die ZAK das Angebot des Streaming-Kanals PietSmiet TV   auf der Plattform Twitch   beanstandet, das rund um die Uhr Let's-Play-Videos streamt. Deswegen erklärt das Gremium in einer Pressemitteilung  : "Bei dem Angebot handelt es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden überwiegend 'Let's Plays', die das Spielen von Games zeigen, verbreitet. Der Kanal, der auf der Plattform Twitch.tv läuft, ist aus Sicht der ZAK ein Rundfunkangebot ohne Zulassung."

Laut MobileGeeks   kostet eine Lizenz nicht nur 1.000 bis 10.000 Euro plus Anwaltskosten, sondern schränkt auch den Kanal massiv ein: So darf das Angebot erst nach 22 Uhr senden, wenn es jugenschutzrelevante Inhalte verbreitet und muss einen Jugendschutzbeauftragten einstellen oder benennen - für viele Kanäle Auflagen, die sie an den Rand der Weiterexistenz bringen.

Betroffen sein können davon auch Streams auf Youtube  .
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