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LG München: Dash-Buttons verstoßen gegen Informationspflicht

02.03.2018 Amazons Dash-Button verstößt gegen wesentliche Informationspflichten im ECommerce. Das hat das Landgericht München festgestellt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Amazon kann Berufung einlegen.

 (Bild: Amazon)
Bild: Amazon
Das Landgericht München   gibt der Verbraucherzentrale NRW   Recht und bestätigt, dass der Dash Button von Amazon gegen gesetzliche Informationspflichten verstößt. Da das Urteil (Az.: 12 O 730/17) noch nicht rechtskräftig ist, kann Amazon Berufung einlegen.

Amazon hatte die Dash Buttons Mitte 2016 in Deutschland eingeführt, damit auf Knopfdruck Bestellungen von Artikeln des täglichen Bedarfs (Waschmittel, Toilettenpapier, Shampoo etc.) bestellt werden können (iBusiness berichtete). Dabei ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt. Das konkrete Produkt wird vom Nutzer über die Amazon Shopping App festgelegt. Obwohl der Preis der hinterlegten Produktes variieren kann, wird die Bestellung ohne weiter Rückfrage ausgeführt. Der Kunde erhält in der verknüpften Amazon-App lediglich die Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren.

Preis und Produkt muss vorab klar sein

Der Richterspruch des Landgerichts München I stellt nun klar, dass dieses Vorgehen nicht den Informationspflichten genügt. Amazon muss den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Landgericht ebenfalls als unzulässig. Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst werde. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Um Dash-Buttons ist es still geworden

Ganz überraschend kommt diese Erkenntnis nicht. iBusiness zweifelte schon kurz nach Veröffentlichung der Buttons die Rechtmäßigkeit des Verfahrens an (siehe iBusiness: Experten - Amazons Dash-Button ist rechtswidrig). Wenige Tage später mahnte die Verbraucherzentrale NRW Amazon ab und zog schließlich vor Gericht (Amazon: Verbraucherzentrale mahnt Dash-Button ab) - und bekam nun Recht. Gegen die Entscheidung des des Landgericht München I kann Amazon in Berufung gehen.

Allerdings dürfte die Gerichtsentscheidung kaum praxisrelevant sein. Um Amazons Dash-Buttons ist es bereits still geworden. Längst sind Produkte aus der Amazon-Echo-Reihe und der Sprachassistent Alexa die Hoffnungsträger des Konzerns.

Die Dash-Buttons sind dabei wohl weniger wegen der Gestaltung des Bestellprozesses und des Risikos von Fehlbestellungen bei den Konsumenten durchgefallen (letztere regelte Amazon ohnehin kulant und kundenfreundlich). Problematisch dürften eher die fixe Festlegung auf ein Produkt und eine Marke, die oft unpraktischen Packungsgrößen und die Konkurrenzsituation zum Supermarkt - den die Verbraucher ja ohnehin regelmäßig aufsuchen - gewesen sein. Zumal Dash-Produkte in der Regel deutlich teurer waren (siehe iBusiness: Dash-Button-Käufe sind im Schnitt 27 Prozent teurer).
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