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Urteil zur Impressumspflicht auf Facebook: Abmahnwelle ist rechtens

07.02.2013 Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser vom 31. Januar 2013 bestätigt, dass die Abmahnwelle aus dem August 2012 gegen Betreiber von Facebook-Seiten ohne Impressum rechtens ist.

Bereits im August 2012 hatte das Gericht dem Unternehmen Revolutive Systems zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (ehemals Binary Services) recht gegeben, das innerhalb einer Woche Abmahnungen an mehr als 180 Betreiber von Facebook-Seiten ohne Impressum oder mit fehlerhaftem Impressum verschickt hatte. Es hatte damit ein vorheriges Urteil des Landesgerichts Aschaffenburg bestätigt, das entschieden hatte, dass Facebook-Seiten ein Impressum benötigen.

Außerdem drehte es sich bei dem Verfahrens darum, ob angesichts der großen Anzahl der Abmahnungen nicht ein Abmahnungsmissbrauch vorlag. Revolutive Systems musste beweisen, dass das Aufspüren der Impressumsverstöße keinen wesentlichen Teil der Arbeitszeit beansprucht hatte und dass es damit kein Geld verdienen wollte.

Im Urteil Az. 1 HK O 1884/12 gab das Landesgericht Regensburg dem IT-Unternehmen nun recht: Es liege kein Abmahnungsmissbrauch vor. Der Grund dafür ist, dass dabei eine Software eingesetzt wurde, die innerhalb kürzester Zeit ohne großen Aufwand die Impressumsverstöße identifizierte.
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