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Sie warten nur darauf, auch 2016 wieder zuschnappen zu können: die Abmahnanwälte im E-Commerce. (Bild: dingler1109/Flickr)
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Bild: dingler1109/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Sie warten nur darauf, auch 2016 wieder zuschnappen zu können: die Abmahnanwälte im E-Commerce.

Zehn neue Rechtsfallen, die Onlineshop-Betreiber 2016 kennen müssen

08.12.2015 - ElektroG, SEPA, Verbraucherschutz: 2016 ändert sich wieder einiges im ECommerce-Recht. Damit Onlineshop-Betreiber nicht in die Rechtsfallen der immer aggressiver werdenden Abmahnanwälte tappen, sollten sie sich jetzt schon mit den bevorstehenden rechtlichen Änderungen auseinandersetzen. iBusiness hat aufgelistet, auf welche Rechts- und Gesetzesänderungen sich Onlineshops 2016 einstellen sollten.

HANDLUNGSRELEVANZ

 
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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Mit dem Anwalt des Vertrauens den eigenen Webshop nochmals auf Herz und Nieren testen, Probleme lösen
Jedes Jahr wird knapp ein Drittel der deutschen Onlinehändler abgemahnt. Das bestätigt sowohl eine Umfrage Relation Browser von Trusted Shops zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser für 2015 als auch eine Erhebung Relation Browser vom Händlerbund zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser für das Jahr davor. Das hat nicht nur ärgerliche finanzielle, sondern zum Teil sogar existenzbedrohende Folgen für die Shops. Für 40 Prozent der abgemahnten Händler beläuft sich der dadurch entstehende Schaden auf mehr als 1.500 Euro. Da es häufig nicht nur bei einer einzigen Abmahnung im Jahr bleibt, empfinden 46 Prozent der Onlinehändler Abmahnungen als eine akute Existenzbedrohung f

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