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 (Bild: moerschy/pixabay)
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Geldwerte Vorteile: So finanziert das Finanzamt Smartphone und Computer mit

11.05.2018 - Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software steuerlich geltend machen.
Arbeitnehmer können Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn sie privat angeschaffte IT-Geräte auch beruflich nutzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung berücksichtigt werden. Die Ausgaben für IT-Geräte und deren Nutzung müssen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Darauf weist der Digitalverband Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hin.

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft am 31. Mai 2018 ab. Wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

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