Die Zukunft der Digitalagenturen Zum Online-Dossier
Welche Geschäftsmodelle sichern in KI-Zeiten Digitalagenturen das Überleben? Wie geht es den deutschsprachigen Agenturen wirklich? Die die wichtigsten Analysen und Marktstudien:
Zum Online-Dossier
Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen

Adblock Plus: Gericht macht Klägern wenig Hoffnung

11.03.2015 Im Verfahren um den umstrittenen Werbeblocker Ad Block Plus scheint es keinen schnellen Erfolg zu geben. In einer Anhörung machte der Richter deutlich, dass die Software prinzipiell zulässig sei.

 (Bild: obs/1-2-3-Plakat.de)
Bild: obs/1-2-3-Plakat.de
In dem Verfahren hatte die Axel Springer AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser mit anderen Medien- und Werbeunternehmen gegen Eyeo GmbH zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , den Hersteller des Werbeblockers Adblock Plus zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , geklagt. Das Geschäftsmodell von Eyeo sieht vor, den Nutzer vor "nervender Werbung" im Internet zu schützen. Für die Freischaltung "nicht nervender Werbung" kassiert das Unternehmen dagegen Medienberichten zufolge hohe Provisionen. Zu den Kunden sollen unter anderem Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser oder Amazon zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zählen.

In einer ersten Anhörung macht der Richter des Landgerichts Köln den Klägern wenig Aussichten auf einen schnellen Erfolg. Das Geschäftsmodell eines Werbeblockers sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, hieß es in einer vorläufigen Entscheidung. Lediglich die Vermarktung von Werbeplätzen könnte sich als problematisch erweisen.

Für die Klärung dieser Frage sah das Gericht jedoch keine besondere Eilbedürftigkeit und entschied, zunächst ausführliche schriftliche Stellungnahmen abzuwarten. Das Verfahren wird sich also noch einige Monate hinziehen.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: