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Adblock Plus: Gericht macht Klägern wenig Hoffnung

11.03.2015 Im Verfahren um den umstrittenen Werbeblocker Ad Block Plus scheint es keinen schnellen Erfolg zu geben. In einer Anhörung machte der Richter deutlich, dass die Software prinzipiell zulässig sei.

 (Bild: obs/1-2-3-Plakat.de)
Bild: obs/1-2-3-Plakat.de
In dem Verfahren hatte die Axel Springer AG   mit anderen Medien- und Werbeunternehmen gegen Eyeo GmbH  , den Hersteller des Werbeblockers Adblock Plus  , geklagt. Das Geschäftsmodell von Eyeo sieht vor, den Nutzer vor "nervender Werbung" im Internet zu schützen. Für die Freischaltung "nicht nervender Werbung" kassiert das Unternehmen dagegen Medienberichten zufolge hohe Provisionen. Zu den Kunden sollen unter anderem Google   oder Amazon   zählen.

In einer ersten Anhörung macht der Richter des Landgerichts Köln den Klägern wenig Aussichten auf einen schnellen Erfolg. Das Geschäftsmodell eines Werbeblockers sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, hieß es in einer vorläufigen Entscheidung. Lediglich die Vermarktung von Werbeplätzen könnte sich als problematisch erweisen.

Für die Klärung dieser Frage sah das Gericht jedoch keine besondere Eilbedürftigkeit und entschied, zunächst ausführliche schriftliche Stellungnahmen abzuwarten. Das Verfahren wird sich also noch einige Monate hinziehen.
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