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Sperrtafeln ade: Wie sich Gema und Youtube geeinigt haben
02.11.2016 Die Zeit der nervigen Sperrtafel bei Youtube ist endgültig vorbei. Überraschend haben sich die Gema und das Videoportal nach jahrelangem Rechtsstreit auf eine Vergütung geeinigt, die seit 1. November 2016 in Kraft ist. Die Vereinbarung gilt rückwirkend bis in das Jahr 2009.
Uneinigkeit besteht zwischen beiden Parteien weiterhin in den Rechtsauffassungen. Während Youtube sich lediglich als Plattformbetreiber betrachtet, der nicht für den Inhalt der hochgeladenen Videos verantwortlich ist, vertritt die Gema die Auffassung, dass Youtube wie ein TV-Sender Lizenzen erwerben muss.
Die Einigung setzt einen Schlusspunkt unter einen seit sieben Jahren schwelenden Streit. Zuletzt war die Gema im Januar dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht München mit einer Klage gescheitert. Die Verwertungsgesellschaft forderte einen Schadensersatz in Höhe von 0,375 Cent für jeden Abruf von tausend exemplarisch ausgewählten Musiktiteln, die auf Youtube verfügbar waren. Insgesamt belief sich die Forderung auf 1,6 Millionen Euro. Die Gema verlor den Prozess. Danach wäre für die Gema nur noch der Weg vor den Bundesgerichtshof in Frage gekommen.
Insofern verwundert es nicht, dass die Gema den Vertragsschluss als einen Erfolg feiert. "Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben," kommentiert Harald Heker , Vorstandsvorsitzender der Gema, die Vereinbarung. Zugleich forderte er einen klaren gesetzliche Rahmen für das digitale Zeitalter. "Trotz Abschluss dieses Vertrages ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen."