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ElektroG: Ab August neue Regeln für den Verkauf von smarten Produkten

02.05.2018 Ab August fallen auch Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion unter das ElektroG. Händler können schon jetzt jetzt ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Behörde registrieren.

 (Bild: Luna)
Bild: Luna
Seit 1. Mai können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR  ) anmelden. Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt. Damit müssen Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.

Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin und rät zu zügigem Handeln, da der Anmeldeprozess bis zu drei Monate dauern kann. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.

Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:
  1. Sortiment sorgfältig überprüfen: Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
  2. Produkte in richtige Kategorien einordnen: Für die Registrierung bei der Stiftung EAR müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen.
  3. Produkte registrieren: Für den Registrierungsantrag bei der Stiftung EAR benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.
  4. Mit dem Verkauf starten: Sobald der Registrierungsantrag abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.
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