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Günther Jauch verliert Prozess gegen Provider

08.02.2002 - (iBusiness) Das Oberlandesgericht Köln
hat die Klage von Günther Jauch, der seine Namensrechte durch die
Registrierung der Internet-Adresse Guenter-jauch.de verletzt sah,
zurückgewiesen.

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Von: Hans-Peter Bauer ,  netselect GmbH ,  Verbindungen
Am: 08.02.2002

Günter Jauch verliert Prozeß gegen Provider

Dieser Prozess hat wieder deutlich gezeigt, dass Wissen Macht ist und dass nicht jeder zum Millionär wird. Man könnte erstens von den erstinstanzlichen Prozessbeteiligten (Richter, Sachverständige) verlangen, sich über die Materie zu informieren. Denn anzunehmen, ein ISP müsse alle Namensrechte national (.de bei der DENIC) und international (.com und .org) prüfen, ist mehr als nur naiv. Demzufolge war auch klar, dass das erste Urteil kassiert wird und Herr Jauch ist jetzt der Verlierer. Wenn dann zweitens Jauch argumentiert, die paar Euro im Jahr sind zu aufwändig, gibt er sich der Lächerlichkeit preis. Fakt ist, man hat die Registrierung dieser Domains vergessen! Da mangelte es einfach an der richtigen Beratung und man kann ja nicht immer gewinnen. Das mussten übrigens auch die Stadtväter in Füssen schmerzhaft lernen, als ein außereuropäischer Porno-Anbieter auf der fuessen.com eindeutige Angebote präsentierte und die Domain dann für teures Geld an die Stadt verkaufte. Wer jetzt glaubt, dass marketingstarke Unternehmen hiervon gefeit sind, der gehe zu mueller-milch.com, dort wird zu mannigfaltigen Domains weitergeleitet. Alles Müller oder was? Das Internet ist schnell, sehr schnell und man muss lernen noch schneller zu denken und braucht visionäre Betreuung.
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