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US-Gerichtshof hebt Verbot von Online-Kinderpornographie auf

18.04.2002 - (iBusiness) Das höchste Gericht der USA hat einige Teile des 'Child Pornography Prevention Act' für "nicht verfassungsgemäß und zu weitreichend" und damit für teilweise ungültig erklärt.

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Am: 18.04.2002

US-Gerichtshof hebt Verbot virtueller Kinderpornographie auf

Kinderpornographie und Meinungsfreiheit??? Eine merkwürdige Konstellation! Die juristische Haarspalterei, was unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit so alles erlaubt sein solle und was nicht, ist schlimm. Schlimm schon deshalb, weil ein solches Urteil nichts, aber auch rein gar nichts beiträgt zum Schutz Minderjähriger vor den erbärmlichen Übergriffen sexuell völlig pervertierter "Zeitgenossen". Dass ein amerikanischer Verband der Pornoindustrie auf Lockerung gesetzlicher Rahmenbedingungen klagt, mag im "prüden" Amerika schon wie eine zu schluckende Kröte anmuten. Wem mit diesem Verfahren gedient sein wird, bleibt dahin gestellt -- den zu schützenden Kindern/Minderjährigen mit Sicherheit jedenfalls nicht.
Von:  Christina Rose ,  HighText Verlag OHG
Am: 19.04.2002

AW: US-Gerichtshof hebt Verbot virtueller Kinderpornographie auf

Der Supreme Court hat seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass auf der Basis einer so weitreichenden Definition von Kinderpornografie, die bis in die Sphäre der reinen Imagination hinein reicht, auch die mit einigen Oscars ausgezeichneten Spielfilme 'Traffic' und 'American Beauty' hätten indiziert werden können. Mit dem Verweis auf den evidenten Kunstanspruch solcher Werke hat das Gericht die Gleichsetzung von Simulation und Realität aufgehoben - und sich gleichzeitig eindeutig auf die Seite der 'Meinungsfreiheit' geschlagen.
Dass durch virtuell erzeugte pornographische Bilder von Kindern der Appetit von Päderasten geweckt werden könne, ist für die Richter kein hinreichendes Argument. Denn auch hier gelte wie für die freie Rede, dass die bloße Möglichkeit, zu ungesetzlichen Dingen anzustiften, keine ausreichende Begründung darstellt, sie völlig zu verbieten.
Von einem Schutz der Kinder vor solchen nicht von der Hand zu weisenden Gefahr ist tatsächlich nirgendwo die Rede.
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