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Privates Surfen am Arbeitsplatz: Kontrolle auch bei Verbot nur eingeschränkt

10.02.2003 - (iBusiness) Grundsätzlich ist die private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Arbeitgeber verboten. Duldet er das Surfen seiner Mitarbeiter jedoch länger als ein halbes Jahr, kommt dies einer Erlaubnis gleich, da es sich dann um eine so genannte betriebliche Übung handelt, erläutert der Informationsdienst 'Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte' in seiner aktuellen Ausgabe.

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