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Neues Urheberrecht verabschiedet

11.04.2003 - (iBusiness) Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Zu den wichtigsten Änderungen gehört das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammenund detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme "knackt", sind in Zukunft verboten. Eine weitere wichtige Neuerung ist das so genannte "Recht der Zugänglichmachung". Hier werde das Urheberrecht an die neuen Vertriebswege von Webinhalten im Internet angepasst.
Im Verlauf der Gesetzesberatungen gab es große Interessengegensätze: Die einen befürchten durch die Einführung technischer Schutzmaßnahmen bei digitalen Werken eine erhebliche Beeinträchtigung im Transfer von Wissen, andere, wie beispielsweise die Phonoverbände, halten gerade diesen Kopierschutz für dringend notwendig, um ihre Werke und Erzeugnisse vor unerwünschter Vervielfältigung zu schützen. "Wir haben versucht, sämtlichen betroffenen Interessensgruppen - vom Urheber über den Verwerter bis hin zum Nutzer - gerecht zu werden", erklärt Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Bundesregierung.

Die Gültigkeit des in Verlagskreisen umstrittenen Paragraphen 52a - der die notwendige Zugänglichmachung digitaler Werke fü

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