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BGH legalisiert Ideenklau bei Agentur-Konzepten
02.09.2004 (iBusiness) Agenturen, die ihren Kunden Konzepte präsentieren, laufen ab sofort Gefahr, dass diese sie nutzen, ohne zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis nun in einem Grundsatzurteil legalisiert. Damit Dienstleister auch weiterhin ihre Leistungen bezahlt bekommen, müssen sie künftig einiges beachten.
Die Karlsruher Richter (AZ: XZR211/02) lehnten die Bezahlung der Vorleistungen ab, weil "eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Vertragsparteien über eine Bezahlung nicht nachgewiesen werden konnte". Der BGH urteilte, dass ein Vergütungsanspruch bereits dann nicht zugesprochen werden könne, wenn auch nur Zweifel bestehen, dass eine Vergütung vereinbart war.
Deshalb rät Oliver C. Schmitz, Rechtsanwalt und für Medien-, Wirtschafts- und Immobilienrecht der Kölner Schmitz Anwaltskanzlei , jeder Multimedia-Agentur, vorher mit dem Kunden abzusprechen, dass das Konzept nicht umsonst ist. Eine schriftliche, formlose Honorarvereinbarung sollte in jedem Fall erfolgen. Zur Not reiche auch ein Fax. Im Vergütungsprozess hätte man dann etwas Handfestes als Beweis.
Zwar gelte auch eine mündliche Vereinbarung nach deutschem Recht als Vertrag. Wenn jedoch der Kunde leugnet, dass überhaupt etwas abgesprochen wurde, liege die Beweislast bei der Agentur. Und eine mündliche Absprache sei kaum nachzuweisen.
BGH legalisiert Ideenklau bei Agentur-Konzepten
Denn das BGH-Urteil stärkt den Kundenunternehmen gegenüber ihren Dienstleistern den Rücken - so, als gäbe es das Problem mit Ideenklau und illegaler Weiterverwendung nicht schon länger.
Wie man sich künftig gegen die Auswirkungen des neuen Urteils schützen kann, konnten iBusiness-Premium-Mitglieder übrigens bereits vor einigen Wochen in der Ausgabe 13/14 der Trendletter iBusiness Executive Summary nachlesen (http://www.ibusiness.de/members/ibex/db/ibex.2276sn.7154sn.7621sn.html) - damals war das Urteil noch gar nicht bekannt...
