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OLG bestätigt Urheberrechtabgabe für PCs

16.12.2005 - (iBusiness) Ein aktuelles Urteil bestätigt die Vergütungspflicht zur Abgeltung von Urheberrechten für Personalcomputer, die beim Kauf eines Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben wird.
von UKL
Das Oberlandesgericht (OLG) München zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser hat gestern seine Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen der VG Wort zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und Fujitsu Siemens Computers zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser um die Vergütungspflicht von Personal Computern bekannt gegeben. Das Gericht gab dabei der klagenden VG Wort in ihrem Urteil (AZ: 29 U 1913/05) in der Sache Recht: demnach sei für die Nutzung von Personalcomputern für privates Kopieren und Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte eine Vergütungspauschale in Höhe von 12 Euro zu zahlen. Diese Pauschale wird beim Kauf des Gerätes zusammen mit dem Gerätepreis erhoben. Sie ist von den Geräteherstellern beziehungsweise

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