Webinar: Connected Manufacturer trifft Future of Sales Jetzt kostenlos anmelden!
Industrie & Vertrieb von morgen starten heute.
Erfahren Sie praxisnah, wie Sie Technologie, Prozesse und Teams für die nächste Ära der industriellen Exzellenz fit machen.
Jetzt kostenlos anmelden!
Mehr Sichtbarkeit für Ihre Agentur Hier zu Premium-Plus upgraden
Alle Ihre Whitepaper, Pressemitteilungen und Gastbeiträge kostenlos auf iBusiness.de veröffentlichen. Dazu bessere Sichtbarkeit aller Ihrer Stellenanzeigen und Ihres Agenturprofils. Und noch viel mehr. Jetzt 50% Rabatt sichern und:
Hier zu Premium-Plus upgraden

Welche Rechte beim Online-Musikvertrieb zu beachten sind:

07.06.1999 - (iBusiness)Raubkopien und Musikpiraterie sind für die Musikproduzenten nicht nur ein Ärgernis, sie verletzen auch Urheberrechte und bringen die Produzenten um ihre Einnahmen.
von JanaJ
Denn generell gilt: Werke wie Texte, Musik und Bilder, die auch außerhalb des Internets geschützt sind, verlieren diesen Schutz nicht durch die Digitalisierung und Verbreitung im Internet. Zum einen besitzt der Komponist besitzt als Urheber exklusive Rechte, insbesondere das Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht. Da der Komponist meist die GEMA mit der Wahrnehmung seiner Rechte betraut, müssen die entsprechenden Nutzungsrechte bei der GEMA als Lizenz erworben werden. Content-Provider, die Musik via Internet vertreiben, müssen also GEMA-Gebühren bezahlen, wobei sie derzeit noch jeweils ein

Premium-Inhalt

Dieser Premium-Inhalt war am Erscheinungstag für Basis-Mitglieder öffentlich abrufbar. Wenn Sie diesen Beitrag jetzt abrufen möchten, werden Sie einfach Premium-Mitglied - aktuell mit bis zu 50% Preisvorteil!

Premium-Mitglied werden Login
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.