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BGH verbietet Onlinewerbung für Kinder
18.07.2013 Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder in Onlinespielen nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden dürfen. Zur Begründung heißt es, der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werden müsse. Damit gab der BGH dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht (AZ: I ZR 34/12), der den Gaming-Publisher Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel Runes of Magic verklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
