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BGH verbietet Onlinewerbung für Kinder

18.07.2013 Der Bundesgerichtshof   hat entschieden, dass Kinder in Onlinespielen nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden dürfen. Zur Begründung heißt es, der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werden müsse. Damit gab der BGH dem Bundesverband der Verbraucherzentralen   Recht (AZ: I ZR 34/12), der den Gaming-Publisher Gameforge   wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel Runes of Magic   verklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gameforge hatte im Rahmen des Online-Spiels Runes of Magic mit der Aufforderung "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas' " für den kostenpflichtigen Erwerb von Spielgegenständen geworben.
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