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Gericht bestätigt: Portal-Betreiber haften nicht für unzulässige Aussagen
12.08.2011 Betreiber von Internetportalen, auf denen Nutzer ihre Meinungen kundtun oder Bewertungen über Waren oder Dienstleistungen abgeben können, sind nicht per Gesetz verpflichtet, sämtliche Aussagen vor dem Upload durch den Nutzer auf deren Richtigkeit zu prüfen. Dies bestätigte erneut das Kammergericht Berlin (Az.: 5 U 193/10) in einem aktuellen gerichtlichen Verfahren, wie Volke 2.0
mitteilt.