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Gericht bestätigt: Portal-Betreiber haften nicht für unzulässige Aussagen

12.08.2011 Betreiber von Internetportalen, auf denen Nutzer ihre Meinungen kundtun oder Bewertungen über Waren oder Dienstleistungen abgeben können, sind nicht per Gesetz verpflichtet, sämtliche Aussagen vor dem Upload durch den Nutzer auf deren Richtigkeit zu prüfen. Dies bestätigte erneut das Kammergericht Berlin (Az.: 5 U 193/10) in einem aktuellen gerichtlichen Verfahren, wie Volke 2.0   mitteilt.

Der Betreiber eines Unternehmens für Übernachtungen hatte versucht ein Bewertungsportal für Reiseleistungen die zukünftige Veröffentlichung von kritischen Behauptungen von Nutzern des Internetportals über die angebotenen Leistungen zu untersagen. Nach Ansicht des Gerichtes besteht für den Anbieter des Internetportals jedoch keine Verpflichtung die Richtigkeit von eingesandten Hotelbewertungen vor Veröffentlichung zu überprüfen.
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