Zum Dossier Paid Content
Justizministerium sieht im Video-Streaming keine Urheberrechtsverletzung
08.01.2014 Die Debatte um die Porno-Abmahnungen geht weiter (iBusiness berichtete: Porno-Abmahnungen: Kölner Staatsanwälte ermitteln gegen Verantwortliche ). Nun hat das Bundesjustizministerium im Zuge einer kleinen parlamentarischen Anfrage seitens der Fraktion der Linken klar gemacht, sie halte Video-Streaming für unbedenklich und sehe darin keine Verletzung des Urheberrechts. Diese Auffassung steht im klaren Gegensatz zu den Abmahnungen, die die Justiz gegen Nutzer des Streaming-Portals Redtube zugelassen hatte. So berichtet Spiegel Online .
Solange sich die Regierung auf auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes in seiner Einschätzung beruft, bleibe die Unsicherheit der Nutzer in dieser Frage bestehen, kritisiert die Linke.