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Bundesverwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr für Internet-PCs
27.10.2010 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Fällen entschieden
, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Damit wies das Gericht Revisionen gegen Urteile niederer Instanzen ab. Für die Gebührenpflicht komme es demnach lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden und nicht, ob damit tatsächlich Radio oder Fernsehen empfangen oder das Internet genutzt würden.
(Autor: Joachim Graf )
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