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 (Bild: SEOmoz.org)
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Urteil: Black Hat SEO verstößt gegen Wettbewerbsrecht

17.02.2010 Eine Suchmaschinenoptimierung mit manipulativen Mitteln verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, hat das Oberlandesgericht Hamm   in einem Urteil   (Aktenzeichen 4 U 53/09) festgestellt.
Es ging in dem Verfahren um die sogenannte Black Hat SEO, bei der nur für Suchmaschinen lesbare Seiten mit weißem Text auf weißem Hintergrund generiert werden.
Werden von einem Dienstleister solche Techniken eingesetzt, die nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung, sondern als eine Suchmaschinenmanipulation anzusehen sind, liege ein Wettbewerbsverstoß in Form der gezielten Behinderung des Mitbewerbers von. Jedenfalls, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt sind.
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Von: Sebastian Maurer ,  digital manufaktur GmbH
Am: 17.02.2010

Zu: Urteil: Black Hat SEO verstößt gegen Wettbewerbsrecht

> Jedenfalls, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt sind.

Und genau DAS ist der Knackpunkt. Nicht die BH SEO ansich.
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