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Cross- und Upselling, Kaufimpulse triggern, Kunden-Reaktivierung und personalisierte Kaufempfehlungen: Transaktions-EMails funktionieren gut in der 1:1-Kommunikation (Bild: proguru120)
Bild: proguru120
Cross- und Upselling, Kaufimpulse triggern, Kunden-Reaktivierung und personalisierte Kaufempfehlungen: Transaktions-EMails funktionieren gut in der 1:1-Kommunikation

Transaktions-Mails wieder im Trend: So nutzt man sie erfolgreich

15.11.2018 - Das Verbot des BGH von Werbung in Transaktions-EMails hat jahrelang für Unsicherheit unter Onlinemarketern und Shopbetreibern geführt. Erst jetzt kristallisiert sich heraus, wie man mit diesem wertvollen 1:1-Kommunikationsmedium rechtssicher und erfolgreich umgehen kann. Wir analysieren den Trend.

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TL;DR
Transaktionsmailings können viel mehr, als Kunden Informationen zu ihren getätigten Aktionen zukommen zu lassen.
In seinem "Urteil zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen  " hatte der Bundesgerichtshof am 15. Dezember 2015 entschieden, dass "die Übersendung einer Bestätigungsmail mit Werbezusatz das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt" (VI ZR 134/15).

Das hat jahrelang dazu geführt, dass in der Onlinemarketing-Branche die Ansicht kursierte, weiterführende 1:1-Kommunikation in Transaktions-Mails sei rechtswidrig. Aber erst jetzt setzt sich Schritt für Schritt die Erkenntnis durch, dass das damalige BGH-Urteil auf einem speziellen Einzelfall beruht: Der Kläger hatte die Eingangsbestätigung für seine Kündigung erhalten - in der Werbung war. Das versendende Unternehmen hatte also keinen ausdrücklichen Opt-in. Im Gegentei

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