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BGH: Händler haftet nicht für irreführende Kundenbewertungen

21.02.2020 Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für die Bewertungen, die Kunden auf Markplätzen wie Amazon   erstellen.

 (Bild: Pixabay/Arek Socha)
Bild: Pixabay/Arek Socha
Dies entschied der Bundesgerichtshof   (BGH) in Karlsruhe. In dem konkreten Fall ging es um einen Händler, der über Amazon Muskel-Bandagen (Tapes) verkauft hatte. In mehreren Bewertungen schrieben Kunden unter sein Angebot, das Tape helfe schnell gegen Schmerzen. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen und wäre als Werbeaussage nicht gestattet - wenn der Händler sie selbst getroffen hätte. Der Verband Sozialer Wettbewerb   (VSW) vertrat deswegen die Auffassung, der Händler hätte die Löschung der Bewertungen veranlassen müssen. Dies ist nicht so, entschieden die Karlsruher Richter. Der Verkäufer habe darauf keinen Einfluss auf die Bewertungen, der Inhalt könne sich in kürzester Zeit verändern und der Durchschnitts-Verbraucher wisse, wie ein Bewertungssystem funktioniere.

Ulrich Hauk , Rechtsanwalt der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, welcher das abgemahnte Händlerbund  -Mitglied gegen die Klage des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vertritt: "Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Online-Handel. Fairness und Transparenz für den Kunden sind vor allen in Zeiten des wachsenden digitalen Handels gefordert. Der Händlerbund und die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft setzen sich seit Jahren dafür ein, dass der nötige Rechtsrahmen für fairen Wettbewerb und gegen Abmahnmissbrauch innerhalb der Branche geschaffen wird. Dieses Urteil bestätigt uns darin und bietet tausenden Händlern in Deutschland ein Stück Rechtssicherheit."
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