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Online-Handel: Widerrufsbutton soll Verbraucher in Europa stärken
22.12.2023 Der Widerrufsbutton kommt. Er soll nicht nur die bisher bekannten Schaltflächen im Online-Handel ergänzen, sondern für alle per Fernabsatz geschlossenen Verträge gelten.
Die Idee für die neue Schaltfläche stammt aus Überlegungen zu Fernabsatzverträgen bei Finanzdienstleistungen. Nun soll sie für alle per Fernabsatz geschlossenen Verträge kommen. Darauf weist das Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland hin. Karolina Wojtal , Co-Leiterin der Schutzvereinigung hebt hervor, dass durch die Richtlinie auch Vorschriften über die Offenlegung von Informationen verbessert werden: "Die vorvertraglichen Informationspflichten werden modernisiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Ausübung des Rechts auf Widerruf bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen wird erheblich erleichtert."
Hintergrund: Verbraucherinnen und Verbraucher können online, per Telefon, Fax oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden und erfolgt in der Regel per E-Mail oder das Nutzerkonto bei dem Online-Shop.
Die neue Richtlinie muss erst noch in das nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden, bevor Nutzerinnen und Nutzer ein Recht auf die neue Online-Funktion erhalten. Stichtag für die Neuerung ist der 19.12.2025, genug Zeit für eine entsprechende technische Umsetzung durch die Händler.