Leistungsschutzrecht: Ein Fremdkörper in der Marktwirtschaft
Die Unterstützung von Verlagen durch einen gesetzgeberischen Eingriff in den Markt setzt zum einen voraus, dass das Problem überhaupt dauerhaft besteht. Dabei ist derzeit keineswegs sicher, ob Paid Content zum Scheitern verurteilt ist angesichts der Fortschritte beispielsweise beim Micropayment oder den unausgeschöpften Chancen von neuen Formaten, Services und exclusiven Inhalten. Zweite Bedingung für einen gesetzgeberischen Eingriff ist, dass die Begründung des VDZ, "dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten", überhaupt materiell richtig ist. An "unentgeltlicher Ausnutzung" bestehen Zweifel, denn das Ergebnis der Verlagsleistungen, der Inhalt eines Artikels, kan
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Premium-Mitglied werden LoginAm: 14.06.2010
Zu: Leistungsschutzrecht: Ein Fremdkörper in der Marktwirtschaft
Verlage fordern hier ein Leistungsschutzrecht wie es z.B. in der Filmindustrie ohne Widerspruch akzeptiert wird.
Verlage geben Aufträge zur Erstellung sowohl von Artikeln als auch Büchern, die nur aufgrund dieses Auftrags entstehen und durch die Verlagsbearbeitung erst ihre endgültige Form und Qualität erhalten.
Da dem deutschen Urheberrecht jedoch ein Auftragsgedanke völlig fremd ist, wird nur der Urheber, nicht jedoch der Auftraggeber mit Rechten bedacht.
Nicht einmal der verlagseigene Lektor erwirbt Rechte an dem Endwerk.
Da ist also eine Verankerung eines Leistungsschutzrechtes zumindest überlegenswert und nicht mit einer wirtschaftlichen Wertschöpfungskette einer Firma zu vergleichen.
Der Beitrag hat mich nach der vielversprechenden Ankündigung daher trotz seiner gezeigten partiellen Fachkenntnis enttäuscht.